Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: 01. Jänner 2009
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Klienten und Designplanet
- Siegfried Gugl gelten ausschließlich diese „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
des Klienten sind nur dann wirksam, wenn sie von Designplanet - Siegfried
Gugl ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder
diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Alle Preisangaben
sind Netto-Angaben und in Euro (€) gehalten, ohne 20% Umsatzsteuer.
Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von
Designplanet - Siegfried Gugl für jede einzelne Leistung, sobald
diese erbracht wurde. Ab einem Auftragsvolumen von € 2.000,- werden
50 % der Vertragssumme als Vorschuß in Rechnung gestellt (erst
nach Zahlungseingang werden die gewünschten Arbeiten begonnen),
die restlichen 50 % werden bei Auftragsfertigstellung verrechnet. Alle
Leistungen von Designplanet - Siegfried Gugl, die nicht ausdrücklich
durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von Designplanet
- Siegfried Gugl. Alle von Designplanet - Siegfried Gugl erwachsenen
Barauslagen sind vom Klienten zu ersetzen. Kostenvoranschläge von
Designplanet - Siegfried Gugl sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist,
daß die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als
20 Prozent übersteigen, wird Designplanet - Siegfried Gugl den
Klienten auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung
gilt als vom Klienten genehmigt, wenn er nicht binnen drei Tagen nach
diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
Alternativen bekannt gibt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Designplanet
- Siegfried Gugl die für die bestmögliche Auftragsrealisierung
notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen.
Bei Terminverzögerung durch den Auftraggeber wird der anfallende
Mehraufwand verrechnet.
Eine Leistung durch Designplanet – Siegfried Gugl kann in einem
vor der Auftragsbestätigung festgelegten Pauschalbetrag abgegolten
werden. Wenn kein Pauschalbetrag vereinbart wurde, wird der aktuell
gültige Stundensatz berechnet. Alle Leistungen werden in Viertelstunden
abgerechnet. D.h. wenn zum Beispiel eine Korrektur 7 (sieben) Minuten
dauerte, wird eine volle Viertelstunde verrechnet.
Produktionsüberwachung, Abwicklungsarbeiten
Für das Einholen von Angeboten, die Abwicklung und Überwachung
der Vervielfältigung grafischer Werke sowie das Überwachen
eventueller Monagearbeiten berechnen wir pauschal 20 % des Auftragswertes.
Urheberschutz und Eigentumsrecht
Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf
das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt
als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des
Auftraggebers begründet kein Miturheberrecht.
Der Grafik-Designer ist zur Anbringung seines Namens, Firmenwortlautes
oder Logos in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk
berechtigt. Wird ein Weglassen vereinbart, ist dennoch in einem allfällig
angebrachten Impressum sein Name unter „Grafik-Design“ zu nennen, dies
gilt auch bei Corporate-
Design-Arbeiten mit der Bezeichnung „Corporate Design“ für die Dauer
von drei Jahren nach Beendigung der Arbeit. Enthalten Vorschläge patentfähige
Elemente, ist nicht der Auftraggeber, sondern der Urheber der Anmeldeberechtigte.
Nutzungsrechte
Der Grafik-Designer räumt dem Auftraggeber in der Regel ein ausschließliches
Nutzungsrecht ein. Dem Grafik-Designer ist es aber gestattet, seine
Werke zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden.
Der Auftraggeber erwirbt mit Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche
Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrages geschaffenen Werken
in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang.
Als Nutzungsumfang kann entweder ein uneingeschränktes oder ein zeitlich,
räumlich oder auf einen bestimmten Anwendungszweck eingeschränktes Nutzungsrecht
vereinbart werden. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen
getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen
Leistungen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck und nur im vereinbarten
Umfang genutzt werden.
Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung erfordert die honorarwirksame
Zustimmung des Grafik-Designers. Dieser darf seine Zustimmung zur Nutzung
nicht verweigern, wenn er dadurch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben
verstieße. Über den Umfang der tatsächlichen Nutzung steht dem Grafik-Designer
ein Auskunftsanspruch zu. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung
der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das
Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.
Bearbeitungen, die zu einer Entstellung oder rufschädigenden Abwandlung
führen, sind jedoch auch dann nicht gestattet.
Kennzeichnung, Eigenwerbung, Urhebernennung
Die Signierung ist ein Rechtsanspruch des Urhebers und darf ohne ausdrückliche
Zustimmung des Urhebers nicht weggelassen, verhindert oder entfernt
werden. Designplanet - Siegfried Gugl hat das Recht, ihren Firmennamen,
Firmentext oder Betriebsnummer nach Maßgabe des entsprechenden
Raumes und ohne das Druckbild zu stören, auf ihren Erzeugnissen
anzubringen, ohne daß dem Klienten dafür ein Entgeltanspruch
zusteht. Der Agentur ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte
daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der
Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
Genehmigung
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Kreativleistungen von
Designplanet - Siegfried Gugl sind vom Klienten zu überprüfen
und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechzeitiger Freigabe gelten
sie als vom Klienten genehmigt. Der Klient wird insbesondere die rechtliche,
vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit
von Designplanet - Siegfried Gugl-Leistungen überprüfen lassen.
Designplanet - Siegfried Gugl veranlaßt eine externe rechtliche
Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Klienten; die damit verbundenen
Kosten hat der Klient zu tragen. Designplanet – Siegfried Gugl
übernimmt, wenn nicht vorher mit dem Auftraggeber vereinbart, keine
Verantwortung über in Drucksachen auftretende Rechtschreibfehler.
Lieferfrist
Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung;
soweit noch technische Einzelheiten zu klären sind, beginnen sie
mit dem Tage unserer Bestätigung der letzten notwendigen technischen
Angaben. Bei Verzug mit einer vereinbarten Zahlung verlängern sich
die vereinbarten Lieferfristen angemessen. Ebenso berechtigen uns unvorhergesehene
und unverschuldete Hindernisse zu einer angemessenen Fristverlängerung,
ohne daß dem Besteller (Käufer) Ansprüche irgendwelcher
Art daraus erwachsen. Dazu gehören alle Fälle höherer
Gewalt, wie kriegerische Ereignisse, Brandschäden, Streik, Aussperrung,
Verzollungsverzug, Transportverzögerung und -schäden usw.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der
vereinbarten bzw. angemessen verlängerten Frist unsere Lieferstelle
verläßt oder dort versandbereit war und nur aus einer von
uns nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde. Schadenersatzansprüche
stehen dem Besteller bei Überschreitung der Lieferfrist nicht zu.
Wir sind zu Teillieferungen und zur gesonderten Berechnung von Teillieferungen
berechtigt. Eine Annullierung der Bestellung wegen Überschreitung
der Lieferzeit ist nicht zulässig.
Schweigepflicht
Designplanet - Siegfried Gugl und die hinzugezogenen Dritten verpflichten
sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit
ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen
zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber
als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Auftraggeber
selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann Designplanet
- Siegfried Gugl schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden. Diese
Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Sonstiges
Diese Lieferbedingungen gelten auch bei Abweichungen gegenüber
Bestellscheinen und anderen Formularen, insbesondere gegenüber
den Einkaufsbedingungen des Käufers als genehmigt, sofern nicht
binnen drei Tagen ab Eingang unserer Auftragsbestätigung eine schriftliche
Berufung auf gegenteilige Vereinbarung erfolgt.
Für die Stornierung eines bereits von uns bestätigten Auftrages
sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Kosten in voller Höhe,
jedoch mindestens 80 % des Auftragswertes zu verlangen. mit diesen Kosten
erwirbt der Klient an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte
Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich der
Agentur zurückzustellen.
An erteilte Aufträge ist der Auftraggeber gebunden,
sie werden aber für uns erst durch unsere Bestätigung rechtsverbindlich.
Schreib- und Rechenfehler in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen
oder Rechnungen dürfen wir jederzeit berichtigen. Diese Verkaufs-
und Lieferbedingungen bilden einen Bestandteil unserer Geschäftsabschlüsse,
sie gelten auch für etwaige Nach- oder Ersatzlieferungen. Jede
Änderung bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit ausnahmslos unserer
schriftlichen Zustimmung. Andere Vereinbarungen sind ungültig.
Zur Verfügung gestellte Druckunterlagen (Fotos, Filme, Disketten
usw.) werden von uns maximal drei Monate aufbewahrt, danach können
diese nur mehr vom Auftraggeber zurückgefordert werden, wenn die
Druckunterlagen noch nicht vernichtet worden sind.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das
Gegenteil aus dem Angebot hervorgeht. Die Übersendung von Katalogen,
Prospekten oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Alle
Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben unser
Eigentum. Sie dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht
werden. Falls der Auftrag nicht erteilt wird, sind sie auf Verlangen
unverzüglich zurückzugeben. Weiters behalten wir uns sämtliche
Urheberrechte vor. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber
zu prüfen und an Designplanet - Siegfried Gugl mit der Erklärung
„druckfrei“ oder „produktionsfrei“ zu übergeben.
Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schrifllichen Bestätigung. Für Fehler am Probedruck, die
nach Druckfreigabe vom Auftraggeber beanstandet werden, kann Designplanet
– Siegfried Gugl nicht verantwortlich gemacht werden. Abweichungen
zwischen Probedruck und Auflagendruck, welche auf die Drucktechnik zurückzuführen
sind, können nicht beanstandet werden.
Gefahrenübergang
Der Transport von unserer Betriebsstätte bis zum Bestimmungsort
erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch wenn die Lieferung in
Teilen erfolgt oder Fracht- und Montagekosten im Verkaufspreis enthalten
sind. Wenn der Versand aus einer nicht von uns zu vertretenden Ursache
verzögert wird, gehen die Gefahr und eventuelle zusätzliche
Lagerkosten schon mit der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller
über. Für Expreß- und Luftfrachtsendungen werden entsprechende
Zuschläge gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach
unserem besten Ermessen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Einer
Verpflichtung zur billigsten Beförderungsart unterliegen wir nicht,
Teillieferungen sind zulässig.
Zahlungsbedingungen
Wenn nicht anders vereinbart, hat die Zahlung binnen 10 Tagen nach Erhalt
der Rechnung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen. Skontoabzüge, welche
vom Auftraggeber/Besteller eigenmächtig von der gelegten Rechnung
abgezogen werden, werden inklusive einer Bearbeitungsgebühr von
15 Euro nachgefordert. Bei Anforderung von Ersatzfakturen für Adressenänderungen
etc. gilt das ursprüngliche Fakturendatum. Die
Zahlungen haben, sofern nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich andere Bedingungen festgelegt sind, an uns zu erfolgen.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Der Käufer/Besteller verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit,
Designplanet - Siegfried Gugl die Verzugszinsen in der Höhe von
5 % über der jeweils gültigen Bankrate sowie die Mahn- und
außergerichtlichen Inkassospesen zu ersetzen. Nichteinhaltung
von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit
des Auftraggebers (Käufers) zu mindern geeignet sind, haben die
sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. Sie berechtigen
uns, noch offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern,
sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluß zurückzutreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem
Auftraggeber (Käufer) die Weiterveräußerung der Ware
zu untersagen und sie in Verfügungsgewalt zu nehmen. Bis zur vollständigen
Bezahlung der mit dem Auftrag verbundenen Kosten und USt bleiben die
Leistungen Eigentum von Designplanet - Siegfried Gugl.
Gewährleistung und Schadenersatz
Die Prüfung der Ware hat unverzüglich durch den Käufer
nach Übernahme der Ware zu erfolgen, Mängelrügen sind
schriftlich unverzüglich nach der Prüfung an Designplanet
- Siegfried Gugl anzuzeigen. Mängel eines Teiles einer Lieferung
können nicht zur Rückweisung der ganzen Lieferung führen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens
bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Designplanet
- Siegfried Gugl beruhen. Lieferung und Transport von Druckwerken, Werbemitteln,
Druckunterlagen oder Halbprodukten an den Auftraggeber oder an weiterverarbeitende
Betriebe oder Verlage erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Das Recht zur Bestimmung des Transportunternehmens hat der Auftraggeber.
Macht er davon nicht in schriftlicher Form Gebrauch, geht das Bestimmungsrecht
auf Designplanet - Siegfried Gugl über. Für zur Gänze
oder teilweise drucktechnisch hergestellte Werbemittel sind Mehr- oder
Minderlieferungen von bis zu 20 % gegen Berechnung anzuerkennen.
Haftung
Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften bei den von Designplanet - Siegfried Gugl vorgeschlagenen
Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Klient verantwortlich.
Insbesondere wird der Klient eine von uns vorgeschlagene PR-Maßnahme
erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen
Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der
Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu
tragen. Jegliche Haftung von Designplanet - Siegfried Gugl für
Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Klienten
erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere
haftet Designplanet - Siegfried Gugl nicht für Prozeßkosten,
eigene Anwaltskosten des Klienten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen
sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche
Ansprüche Dritter. Für den Fall, daß wegen der Durchführung
einer PR-Maßnahme Designplanet - Siegfried Gugl selbst in Anspruch
genommen wird, hält der Kunde Designplanet - Siegfried Gugl schad-
und klaglos. Der Kunde hat Designplanet - Siegfried Gugl somit sämtliche
finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller
Schäden) zu ersetzen, die uns aus der Inanspruchnahme durch einen
Dritten entstehen. Der Kunde stellt Designplanet - Siegfried Gugl von
Ansprüchen Dritter insbesondere auch dann frei, wenn Designplanet
- Siegfried Gugl auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt
hat, obwohl Designplanet - Siegfried Gugl ihre Bedenken im Hinblick
auf die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der PR-Maßnahmen
mitgeteilt hatte. Sollte Designplanet - Siegfried Gugl daraus Schaden
entstehen, so ist der Kunde verpflichtet, Schadenersatz zu leisten.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Klienten und Designplanet - Siegfried
Gugl und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages
sowie seiner Vor- u. Nachwirkungen ist ausschließlich österr.
Recht anzuwenden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Designplanet - Siegfried Gugl, 8490
Bad Radkersburg. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder
unmittelbar zwischen Designplanet - Siegfried Gugl und dem Klienten
ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Designplanet
- Siegfried Gugl unabhängig vom Streitwert als örtlich und
sachlich zuständige Gericht in Bad Radkersburg vereinbart. Designplanet
- Siegfried Gugl ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den
Klienten zuständiges Gericht anzurufen. Im Weiteren gelten die
empfohlenen Geschäftsbedingungen der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
der Bundeswirtschaftskammer.
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